Die nächsten Termine folgen

Gerne kannst du bei uns telefonisch nachfragen 

Alltagstauglichkeitsprüfung


Die Alltagstauglichkeitsprüfung ist eine wertvolle Möglichkeit, die Erziehung und die Fähigkeiten deines Hundes in alltäglichen Situationen zu überprüfen.

Sie beinhaltet einen umfassenden Vorbereitungskurs und die Prüfung selbst.


Leistungen und Kosten
Kosten: 150 Euro (inklusive Vorbereitungskurs und Prüfungsgebühr)
Dauer Vorbereitungskurs: 1 Tag

 

Was ist Vorzuweisen?

*Sachkundenachweis

*Versicherung des Hundes 

*Impfpass

*Chip Registrierung Nachweis

*Ausweis Hundehalter/Hundeführer


Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:


Verkehr: Hier wird getestet, wie gut dein Hund sich im Straßenverkehr und in verschiedenen Alltagssituationen verhält.


Am Platz: In diesem Teil zeigst du, wie gut dein Hund auf dem Platz hört und welche Grundkommandos er beherrscht.


Zertifikat
Nach bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer eine Urkunde

 

 Wichtig!
Die Teilnahme an der Alltagstauglichkeitsprüfung ist nur mit Voranmeldung möglich!

 

Stelle sicher, dir rechtzeitig einen Platz sichern.


Melde dich an!

Wenn du interessiert bist, mehr über die Alltagstauglichkeitsprüfung und den Vorbereitungskurs zu erfahren, kontaktiere uns.

Wir freuen uns darauf, dich und deinen vierbeinigen Freund auf dem Weg zur Prüfung zu begleiten!

 

06641642700 oder 06502330462

E-Mail: info@dogcommunication.at

 

 

BEGRIFFBESTIMMUNGEN ab 1.Dezember 2024

  • 40/20-Regelung
  • Dient zur Unterscheidung von großen und kleinen Hunden. Ein großer Hund weist eine Widerrist-höhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg auf. Die Bestätigung übernimmt ein Tierarzt.
  • Spezielle Hunde („Kampfhunde")
  • Darunter fallen Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit-Bull und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander.
  • Auffällige Hunde

Auffallig ist ein Hund dann, wenn von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Das gilt insbe-sondere, wenn der Hund ohne selbst angegriffen worden zu sein, einen Menschen in aggressiver Weise bedroht oder verletzt hat. Gleichermaßen gilt diese Bestimmung, wenn ein Tier durch Biss wiederholt oder schwer verletzt wurde.

 

NEUE KATEGORISIERUNG ab 1.Dezember 2024

Kleine Hunde

› Sachkunde-Kurs

Große Hunde („40/20-Regelung")

  • Sachkunde-Kurs
  • Überprüfung Alltagstauglichkeit

Spezielle Hunde („Kampfhunde")

› Sachkunde-Kurs

  • Überprüfung Alltagstauglichkeit
  • Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten

→ Aufhebung per Bescheid nach verhaltens-medizinischer Evaluierung ist möglich

Auffällige Hunde

  • Sachkunde-Kurs
  • Überprüfung Alltagstauglichkeit
  • Verhaltensmedizinische Evaluierung
  • Zusatzausbildung
  • Leinen- und Maulkorbpflicht an offentlichen Orten

→ Aufhebung per Bescheid nach verhaltens-medizinischer Evaluierung ist möglich

 

AUSBILDUNGSANFORDERUNGEN ab 1.Dezember 2024

  • Sachkunde
  • Wird ein Hund neu angemeldet, ist ein Sachkun-denachweis verpflichtend. Der Kurs dauert mind. 6 Stunden und ist einmalig zu absolvieren.
  • Zusatzausbildung, Halter von auffälligen Hunden müssen eine Zusatzausbildung erbringen. Damit wird eine tier-schutzgerechte und gefahrlose Haltung sicher-gestellt.
  • Alltagstauglichkeit
  • Halter von großen und speziellen Hunden müssen den verantwortungsbewussten Umgang und das konfliktfreie Führen des Hundes in alltäglichen Situationen nachweisen.
  • Verhaltensmedizinische Evaluierung Der körperlichiche, psychische und emotionale Zustand des Hundes wird überprüft. Organische Erkrankungen werden von primär psychischen abgegrenzt und allfällige Therapieempfehlungen ausgeprochen.

 

 

ÜBERSICHT - WAS GILT AB 01.Dezember 2024 für bestehende Hundehalter?

  • Für bestehende Hundehalter ändert sich wenig.
  • Neue Pflichten und Ausbildungserfordernisse gelten ab 1. Dezember 2024 für neu angeschaffte Hunde bzw. nach einem Halterwechsel. Eine Ausnahme bilden spezielle Hunde.
  • spezielle Hunde bis 8 Jahre?
  • Für spezielle Hunde („Kampfhunde") bis zum vollendeten 8. Lebensjahr gilt ab 01. 12. 2024 eine Leinen- und Maulkorb- Pflicht bis zur erfolgreichen „Freitestung" sowie die Pflicht zur Alltagstauglichkeitsprüfung binnen sechs Monaten.
  •  die Verlässlichkeitsprüfung
  • Die Haltung von speziellen Hunden ist an eine besondere Verlässlichkeit (z.B. keine Verurteilung nach dem Tierschutzgesetz) geknüpft. Bei aufrechter Haltung ist dieser Nachweis nicht nötig.
  • Achtung: Halterwechsel (siehe oben).
  • Nachweise und Bescheide
  • Bestehende Sachkundenachweise und nach dem
  • OÖ. Hundehaltegesetz 2002 erlassene Beschei-de, etwa bei aufalligen Hunden, gelten auch unter dem neuen Hundehaltegesetz weiter.

 

ÜBERSICHT SPEZIELLE HUNDE

  • Spezieller Hund = Großer Hund
  • Spezielle Hunde („Kampfhunde") gelten als große Hunde. Größe und Gewicht des Tieres spielen dabei keine Rolle.
  • Sachverständigengutachten
  • Bei Zweifeln, ob der Hund ein spezieller Hund ist, muss ein Sachverstandigengutachten (z.B.
  • Tierarzt) vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die weitere Einstufung.
  • Leinen- und Maulkorbpflicht
  • Für spezielle Hunde gilt grundsätzlich Leinen-und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten.

„Freitesten"

  • Die Gemeinde kann bei positivem Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung (nicht alter als drei Monate) eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht aussprechen.
  • Die Person, die den Hund führt, muss den Bescheid mitführen und vorweisen können.

Soziale Netzwerke